Versicherung: Vergleich Teil- und Vollkasko
| 27. Januar 2014
Ein neues oder gebrauchtes Auto wird gekauft. Doch bevor man den Kaufvertrag unterschreibt, sollte man sich Gedanken über die Versicherung machen. Je nach Modell schwanken die Versicherungsbeiträge sehr stark. So macht es sogar einen Unterschied, ob Sie sich einen Kombi oder eine Limousine kaufen. Doch generell gilt: Vollkasko bei Neuwagen sollte drin sein. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen bereits in der Teilkasko enthalten sind. Gerade zu dieser Jahreszeit entstehen sehr viele Unfälle. Gerade heute konnte ich, bei schneebedeckter Fahrbahn, sehen, wie ein Auto langsam in ein anderes Fahrzeug hineinschlitterte. Es ist also kein Einzelfall.
Leistungen in Teilkasko-Versicherung
- Brand
- Diebstahl
- Wildunfälle
- Schäden, die durch Wettereinflüsse entstehen
Leistungen einer Vollkasko-Versicherung
- alle Leistungen der Teilkasko
- Unfälle, die durch Eigenverschulden entstanden sind
- Vandalismus-Schäden
Das heißt: wenn Sie eine Teilkasko-Versicherung haben und Ihr Auto wird über Nacht durch Vandalismus zerstört, bekommen Sie keinen Cent. Wenn es jedoch auch noch geklaut wird, zahlt die Versicherung.
Schäden durch Wettereinflüsse – Was tun?
Schäden, die durch Wettereinflüsse geschehen, sind in beiden Versicherungsarten enthalten. Achten Sie darauf, umgehend eine Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung anzuzeigen und reichen Sie zudem eine Bescheinigung vom Wetter-Amt mit ein, die Ihnen die Wettereinflüsse vom Unfalltag bestätigen.
Preisunterschiede Voll- und Teilkasko
Hier schwankt die Höhe des Preisunterschiedes wieder je nach Fahrzeug. Bei manchen Fahrzeugen kostet zum Beispiel eine Vollkasko nur einen minimalen Betrag mehr, bei manchen Fahrzeugen kann dies schon sehr ins Portemonnaie gehen. Der Unterschied liegt darin, dass die Einstufung nach Regionalklasse und Typenklasse geschieht. Die Regionalklasse wertet sozusagen alle Unfälle der Wohnregion aus und die Typenklasse alle Unfällt mit genau diesem Modell. Meistens kosten Kombis weniger. Wer zum Beispiel in den jungen Jahren am begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen hat oder in einem Automobilclub wie dem ADAC ist, erhält zudem Rabatte. Achten Sie darauf, dass Sie dies Ihrer Versicherung angeben. Auf Vergleichsportalen gibt es hierfür extra ein Auswahlfeld.
Dies war nur ein kurzer Auszug aus dem KFZ-Versicherungsmarkt. Ich hoffe, dass Sie mit diesen Tipps etwas sparen können und wünsche Ihnen eine gute und sichere Fahrt durch den Winter.
Foto: CIS / pixelio.de